Umweltengagement
Verantwortung für Elektrogeräte

Umweltengagement

Die Problematik: In Deutschland werden deutlich mehr Elektrogeräte verkauft, als hinterher wieder eingesammelt werden. Die Differenz zur anvisierten Recyclingquote betrug in den letzten drei Jahren etwa 30 bis 35 Prozent, wobei sie bei einer geplanten Anhebung auf 65 Prozent bis 2027 bzw. auf 85 Prozent bis 2030 noch steigen wird, wenn wir daran nichts ändern.
Auch auf EU-Ebene wurde das Problem erkannt und im vergangenen Jahr eine Evaluation der geltenden WEE-Richtlinie begonnen. Die Richtlinie regelt unter anderem die Entsorgung von Elektronik- und Elektroaltgeräten mit Fokus auf die Produktverantwortung der Hersteller. Die finale Auswertung steht zwar noch aus, aber erste Erkenntnisse und Ansätze zur Anpassung wurden bereits veröffentlicht. Die Richtlinie ist für das deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) grundlegend, sodass die Regelungen zur Annahme von Elektroaltgeräten auf Recyclinghöfen zum 1. Januar 2026 angepasst wurden, weitere Teile folgen Mitte des Jahres.
Fachgerechte Sortierung durch geschultes Personal
Kernpunkt der neuen Vorgaben: Elektroaltgeräte mit Batterien oder Akkus dürfen auf Recyclinghöfen nicht mehr eigenständig in Sammelcontainer geworfen werden. Stattdessen erfolgt die Abgabe der Geräte an „Sortiertischen“, wo geschultes Personal sie auf Batterien und Akkus prüft, diese gegebenenfalls entfernt und die Abfälle fachgerecht sortiert. Das praktizieren wir bereits seit einigen Jahren auf unseren Recyclinghöfen, denn dadurch werden nicht nur Wertstoffe effizienter zurückgenommen, sondern auch die hohen Brandrisiken minimiert, die von fest verbauten Lithium-Ionen-Akkus ausgehen. Bundesweit haben sie bei den Entsorgungsunternehmen in den letzten Jahren Schäden in Millionenhöhe verursacht – sowohl an den Fahrzeugen als auch in den Entsorgungsanlagen.
Weitere Lehren aus der Evaluation: Die Verantwortung des Handels wird ausgedehnt
Sowohl die Möglichkeiten zur Rückgabe für die Konsumenten als auch die Pflicht zur Rücknahme im Geschäft werden ausgeweitet. Außerdem muss die Kennzeichnung der Waren verbessert und vereinheitlicht werden. Es muss für die Konsumenten erkennbar sein, dass es sich um ein Elektrogerät handelt. Andererseits muss ein deutlicher Hinweis, dass eine Entsorgung nicht über den Hausmüll erfolgen darf, gut sichtbar sein. Ein aktuelles Beispiel für mangelnde Aufklärung sind E-Zigaretten bzw. Vapes. Sie werden besonders in ihrer Einweg-Variante millionenfach über den Handel verkauft und nicht fachgerecht entsorgt. Belgien und Frankreich haben sie darum bereits verboten.
Das Engagement der WBD zur Vermeidung von Elektroschrott beschränkt sich nicht nur auf die Teilnahme an der EWAV. Seit vielen Jahren pflegen wir Kooperationen mit Reparaturinitiativen, um regelmäßig unsere Repair-Cafés auszurichten und sammeln Sachspenden für Labdoo.org e.V. An verschiedenen Stellen beraten wir immer wieder zum Umgang mit Elektroaltgeräten – telefonisch über den Kundenservice unter (0203) 283 - 4000 oder persönlich durch unsere Beschäftigten auf den Recyclinghöfen und bei der Abfallberatung (unter anderem im Umweltcafé in Ruhrort).
Weitergeben statt entsorgen
Ein neues Angebot kam im letzten Jahr noch hinzu, denn nicht jedes ausrangierte Elektrogerät ist reif für die Entsorgung. Wer ein funktionierendes Gerät weitergeben möchte, kann es nun im R(h)einladen abgeben. Die Geräte werden geprüft und anschließend weiterverkauft oder via Labdoo.org weitervermittelt. Schließlich ist der beste Weg die Abfallvermeidung: Prüfen Sie, ob Ihr Gerät noch nutzbar ist, und wenn nicht, geben Sie es in fachkundige Hände zur Entsorgung auf unseren Recyclinghöfen.